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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.05.2022

T. Graubner / C. Gädke GbR

Laischeweg 8, 38554 Weyhausen

Tel: +49 (0) 157 80601329, E-Mail: ggeventcatering[at]wolfsburg.de

St.-Nr.: 19/234/33900, Ust.-ID. DE225067194

– nachstehend „GG GbR“ genannt –

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen, Geburtstagen etc. sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der GG GbR.

1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GG GbR.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (schriftliche Bestätigung per Post, Fax oder E-Mail) des Gastes/ Veranstalters an die GG GbR durch bzw. eine Reservierungsbestätigung zustande.

2.2 Ist der Gast/ Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.3 Die GG GbR haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der GG GbR zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Gast/ Veranstalter verpflichtet, der GG GbR rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.

3. Preise und Leistungen

3.1 Die GG GbR ist verpflichtet, die vom Gast/ Veranstalter bestellten und von der GG GbR zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast/ Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der GG GbR zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der GG GbR an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein, wenn dies im Veranstaltungsformular ausgewiesen ist, dann ist sie entsprechend hinzuzurechnen.

3.4 Die Preise können von der GG GbR geändert werden, wenn der Gast/ Veranstalter nachträglich Änderungen bzgl. der Anzahl der Gäste oder der Leistung der GG GbR wünscht und die GG GbR dem zustimmt.

3.5 Rechnungen der GG GbR sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast/ Veranstalter nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die GG GbR berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem GG GbR bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die GG GbR eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

3.6 Die GG GbR ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.7 Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die GG GbR ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)

4.1 In den nachfolgenden Fällen ist dem Kunden die bestellte, aber nicht erbrachte Leistung zu berechnen, auch wenn sie nur teilweise storniert wurde.

-Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei möglich

-Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung: Berechnung von 10% der bestellten, aber nicht erbrachten Leistung

-Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung: Berechnung von 30% der bestellten, aber nicht erbrachten Leistung

-Stornierung bis 2 Tage vor der Veranstaltung: Berechnung von 50% der bestellten, aber nicht erbrachten Leistung

-Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung: Berechnung der Gesamtsumme der bestellten Leistung

4.2 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern die GG GbR dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die GG GbR keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der GG GbR. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

5. Rücktritt der GG GbR

5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die GG GbR gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2 Die GG GbR ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

- höhere Gewalt oder andere von der GG GbR nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des

Vertrages unmöglich machen

- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, gebucht werden

- die GG GbR begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen

Geschäftsbereich, die Sicherheit oder das Ansehen der GG GbR in der Öffentlichkeit gefährden

ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich, die Sicherheit oder das Ansehen der GG GbR

zu zurechnen ist.

Die GG GbR hat den Gast/ Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.3 Es entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz gegen die GG GbR, außer bei vorsätzlicher grob fahrlässigem Verhalten der GG GbR.

6. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit:

Der Gast / Veranstalter muss der GG GbR die endgültige Personenzahl spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

Eine Reduzierung der Teilnehmer am Tag der Veranstaltung wird von der GG GbR bei der Abrechnung nicht anerkannt. Es wird die ursprüngliche gemeldete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

7. Haftung

7.1 Die GG GbR haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die GG GbR ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Soweit dem Gast/ Veranstalter ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der GG GbR, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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